Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

303 Soziales Entschädigungsrecht / Schwerbehindertenrecht

Beschreibung

Durch das Schwerbehindertenrecht sollen Benachteiligungen von Behinderten so weit wie möglich kompensiert werden. So genießen schwerbehinderte Menschen z.B. besonderen Schutz und Förderung im Arbeitsleben oder haben ein Anrecht auf steuerliche Nachteilsausgleiche. Das Vorliegen der Behinderung - bewertet mit einem Grad der Behinderung (GdB) - werden im FB 30.3 festgestellt. Als Nachweis der Behinderung gegenüber Behörden, Arbeitgebern usw. werden hierzu Schwerbehindertenausweise ausgestellt.

Hausanschrift

Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
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Persönlicher Kontakt

Frau Carina Wehrle

Fachbereichsleiterin Soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht

Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau R. Schwörer
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau M. Schultis
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau M. Reinacher
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau M. Schätzle
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau E. Heim
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Herr H. Markstahler
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau D. Fischer
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau P. Nolle
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau E. Weber
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau M. Gebele

Sonstiges

Behindertenbeauftragter des Landkreises Emmendingen

Der Behindertenbeauftragte berät und und unterstützt den Landkreis in allen Fragen, die die Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung betreffen. Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt und erfolgt unabhängig und weisungsungebunden.

Kontaktdaten des Behindertenbeauftragten

Kontakt

Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de

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