303 Soziales Entschädigungsrecht / Schwerbehindertenrecht
Beschreibung
Durch das Schwerbehindertenrecht sollen Benachteiligungen von Behinderten so weit wie möglich kompensiert werden. So genießen schwerbehinderte Menschen z.B. besonderen Schutz und Förderung im Arbeitsleben oder haben ein Anrecht auf steuerliche Nachteilsausgleiche. Das Vorliegen der Behinderung - bewertet mit einem Grad der Behinderung (GdB) - werden im FB 30.3 festgestellt. Als Nachweis der Behinderung gegenüber Behörden, Arbeitgebern usw. werden hierzu Schwerbehindertenausweise ausgestellt.
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Persönlicher Kontakt
Fachbereichsleiterin Soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht
Sonstiges
Behindertenbeauftragter des Landkreises Emmendingen
Der Behindertenbeauftragte berät und und unterstützt den Landkreis in allen Fragen, die die Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung betreffen. Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt und erfolgt unabhängig und weisungsungebunden.
Kontakt
Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de