Bauen

Bild vom Baugebiet Haldenacker II mit Bagger bei den Erschließungsarbeiten

Baugebiet Haldenacker II

Der Gemeinderat der Gemeinde Biederbach hat am 22.2.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Haldenacker II" im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.
Mit Schreiben vom 10.12.2019 hat das Landratsamt Emmendingen den Bebauungsplan "Haldenacker II" und die örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt.

Die Unterlagen zum Bebauungsplan findest Du hier:

Baugebiet Kirchhöf II

Die badenovaKONZEPT GmbH & Co. KG bietet im Neubaugebiet „Kirchhöf II“ 12 Bauplätze zur Bebauung mit einem Einzelhaus voll erschlossen an. Die Bauplätze werden zum Höchstgebot vergeben. Das Mindestgebot liegt bei 299,00 €/m² an.

Hier finden Sie den rechtswirksamen Bebauungsplan (2,3 MB) für das Baugebiet, die Vergaberichtlinien (96 KB), einen Vermarktungsplan (1,5 MB) mit den Bauplatzgrößen und den Bewerberfragebogen (260 KB).

Bei Interesse an einem Bauplatz bewerben Sie sich bitte im Zeitraum vom 26. Juni 2024 bis einschließlich 08. September 2024. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Auswertung aller Bewerbungen werden alle Bewerber schriftlich informiert.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an:
badenovaKONZEPT GmbH & Co. KG
Tullastraße 61
79108 Freiburg
Telefon: 0761 279-3972
Telefax: 0761 54279-3972
Mail: info@badenovakonzept.de