Bauen
Baugebiet Haldenacker II
Der Gemeinderat der Gemeinde Biederbach hat am 22.2.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Haldenacker II" im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.
Mit Schreiben vom 10.12.2019 hat das Landratsamt Emmendingen den Bebauungsplan "Haldenacker II" und die örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt.
Die Unterlagen zum Bebauungsplan findest Du hier:
- Satzungen (628 KB)
- Planzeichnung (3,4 MB)
- Festsetzung und Begründung (5,8 MB)
- Anlage zur Begründung (378 KB)
- Umweltbericht (739 KB)
- Artenschutzgutachten (3,2 MB)
- Geotechnischer Bericht (2,8 MB)
- Zusammenfassende Erklärung (637 KB)
Baugebiet Kirchhöf II
Die badenovaKONZEPT GmbH & Co. KG bietet im Neubaugebiet „Kirchhöf II“ Bauplätze zur Bebauung mit einem Einzelhaus voll erschlossen an. Bei Interesse können Sie sich gerne an die badenovaKonzept wenden. Denn Preis erhalten Sie auf Anfrage.
Hier finden Sie den rechtswirksamen Bebauungsplan (2,3 MB) für das Baugebiet, die Vergaberichtlinien (96 KB), einen Vermarktungsplan (1,5 MB) mit den Bauplatzgrößen und den Bewerberfragebogen (260 KB).
Bei Interesse an einem Bauplatz bewerben Sie sich
Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an:
badenovaKONZEPT GmbH & Co. KG
Tullastraße 61
79108 Freiburg
Telefon: 0761 279-3972
Telefax: 0761 54279-3972
Mail: info@badenovakonzept.de
Kontakt
Nadine Weis
Tel.: 07682/9116-11
E-Mail: weis@biederbach.de