Ortsrecht

In diesem Bereich findest Du eine Sammlung der wichtigsten für die Gemeinde Biederbach geltenden Satzungen, Rechtsverordnungen und sonstigen Richtlinien. Vorschriften, die nur eine einmalige oder kurzzeitige Bedeutung haben, wurden nicht in diese Sammlung aufgenommen. Zudem möchten wir auf folgendes hinweisen:

  • Diese Sammlung enthält die aktuellen Regelungsinhalte des Ortsrechts der Gemeinde Biederbach und ist keine offizielle Veröffentlichung im Sinne der Erlassvorschriften für Satzungen bzw. Verordnungen. Es gilt deshalb ausschließlich die jeweilige öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Biederbach, aus der auch die jeweils betreffenden Verfahrenshinweise und Regelungen hinsichtlich des Inkrafttretens enthalten sind.
  • Auch bei größter Sorgfalt der Übertragung können inhaltliche Fehler nicht ausgeschlossen werden. Sollte Ihnen etwas auffallen, sind wir für einen Hinweis dankbar.
  • Bei Fragen zu den einzelnen Rechtsvorschriften stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
  • Die Nutzung der Sammlung ist für eigene Zwecke zugelassen. Eine weitergehende, gewerbliche Nutzung ganz oder in Teilen, insbesondere zum Zwecke von Änderungen oder Verarbeitungen bzw. Weitergaben in Datei- oder Druckform o.ä. ist nicht zulässig. Das Urheberrecht liegt bei der Gemeinde Biederbach.

Haushaltsplan

Die Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen wurde am 16.01.2025 und 13.02.2025 in öffentliche Sitzung vom Gemeinderat beschlossen. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Kommunalamt Emmendingen am 05.02.2025 genehmigt.

Der vollständige Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Biederbach zum Download als pdf. (7,9 MB)

Kontakt

Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de