31 Jugendamt
Beschreibung
Der Landkreis Emmendingen ist Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) nimmt das Jugendamt zusammen mit dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Emmendingen wahr.
Das Jugendamt bietet Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Eltern vielfältige Beratungs- und Hilfeleistungen in schwierigen Lebenslagen und Erziehungssituationen an und ergreift Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, wenn deren Wohl gefährdet ist.
Um das Aufwachsen von jungen Menschen in ihrem Lebensumfeld zu unterstützen, arbeitet das Jugendamt mit Einrichtungen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienbildung, mit Schulen, weiteren sozialen Diensten und Behörden zusammen.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Persönlicher Kontakt
Leistungen
- Adoption - Akteneinsicht beantragen
- Adoptionspflege eines minderjährigen Kindes aufnehmen
- Beistandschaft des Jugendamts anfragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen
- Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)
- Erziehungsbeistand - Unterstützung durch Betreuungshelfer beantragen
- Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
- Hilfe für junge Volljährige beantragen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)
- Hilfeplan aufstellen
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Vorübergehende Aufnahme von Kindern und Jugendlichen an einem sicheren Ort beantragen
Formulare und Onlinedienste
Kontakt
Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de