Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

411 Gewerbe

Beschreibung

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland zur Ausübung eines Gewerbes Gewerbefreiheit, d.h. nach Erstattung der Gewerbeanzeige bei der Gemeinde kann der Gewerbebetrieb aufgenommen werden. Für bestimmte Gewerbezweige ist zusätzlich zur Gewerbeanzeige eine Erlaubnis erforderlich.

Aufgaben:

  • Grundsatzfragen Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • Spielhallenerlaubnis
  • Nichtraucherschutz
  • Handwerksrecht
  • Preisüberwachung
  • Reisegewerbe
  • Sonn- und Feiertagsrecht
  • Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung
  • Festsetzung für Messen, Märkte und Ausstellungen
  • Gaststättenrechtliche Gestattungen (über 4 Tage Veranstaltungsdauer)
  • Gaststättenrechtliche Erlaubnisse
  • Bekämpfung der Schwarzarbeit

Hausanschrift

Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Besucheranschrift

Karl-Friedrich-Straße 96/1
79312 Emmendingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Persönlicher Kontakt

Herr Thomas Schaffhauser

Fachbereichsleiter Kreispolizei, Gewerbe, Bußgeldstelle

Gebäude Karl-Friedrich-Straße 96/1
Frau L. Seiter
Gebäude Karl-Friedrich-Straße 96/1
Frau K. Siebert
Gebäude Karl-Friedrich-Straße 96/1

Kontakt

Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de

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