Mit 15
Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.
- Ferienarbeit
Ferienarbeit bis zu vier Wochen in Vollzeit (35 bis 40 Stunden pro Woche) in einem Jahr ist erlaubt. Akkord- und Nachtarbeit sind nicht erlaubt.
- Lehrstelle
Jugendliche können eine Lehrstelle annehmen. Sie können sich dort in die Jugendvertretung des Betriebes wählen lassen.
- Kraftfahrzeuge
Mit 15 Jahren dürfen Jugendliche fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge lenken.
- Aufenthalt in Discos und Gaststätten
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur im Beisein einer erziehungs- oder sorgeberechtigten Person in Discos oder Gaststätten aufhalten.
Eine Ausnahme ist die Anwesenheit bei Veranstaltungen von "anerkannten Trägern der Jugendhilfe". Solche Veranstaltungen können Jugendliche unter 16 Jahren bis 22 Uhr besuchen.
Um eine Mahlzeit oder ein Getränk zu sich zu nehmen, dürfen sich Jugendliche in der Zeit von 5 bis 23 Uhr in Gaststätten aufhalten. Das dürfen sie auch, ohne dass eine erziehungsberechtigte Person dabei ist.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
18.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg
Kontakt
Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de