Mit 16
Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.
- Beschränkte Testierfähigkeit
Wer beschränkt testierfähig ist, kann ein öffentliches Testament anfertigen. Dabei handelt es sich entweder um ein Testament, das die jugendliche Person mündlich vor einer Notarin oder einem Notar erklärt. Die Notarin oder der Notar schreibt es dann nieder.
Oder es ist ein von der jugendlichen Person selbst geschriebenes Testament, das sie der Notarin oder dem Notar offen aushändigt.
- Ausweispflicht
Alle Deutschen ab 16 Jahren müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Diesen müssen Sie auf Verlangen vorzeigen und zur Prüfung aushändigen. Behörden wie zum Beispiel die Polizei, Meldebehörden oder Grenzübertrittsstellen sind zur Prüfung Ihrer Personalien berechtigt.
Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises ist vom Alter abhängig. Bevor Sie 24 Jahre alt sind, gilt er sechs Jahre. Ab 24 Jahren gilt er zehn Jahre.
- Führerschein
Jugendliche sind ab 16 Jahren berechtigt, Führerscheine in den Klassen A1, AM, L und T zu machen.
- Ausgehen
Der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen (Disco) ist bis 24 Uhr erlaubt. Eine erziehungsberechtigte Person muss nicht dabei sein.
- Kauf und Konsum von Alkohol
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen in Gaststätten und Geschäften alkoholische Getränke kaufen. Das gilt aber nicht für Getränke mit hohem Alkoholgehalt. Das sind zum Beispiel Branntwein oder branntweinhaltige Getränke wie alkoholische Mischgetränke (Cocktails), Whisky und Wodka.
Vertiefende Informationen
Detaillierte Informationen über die Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seinen Seiten an.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
18.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg
Kontakt
Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de