Reisepass
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten ein Passdokument wie beispielsweise einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.
In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Diese kann ebenso durch einen gültigen Reisepass erfüllt werden, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt.
Der Reisepass kann schon für Kinder ab Geburt ausgestellt werden.
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter abhängig. Bei Personen:
- unter 24 Jahren ist der Reisepass sechs Jahre gültig
- ab 24 Jahren ist der Reisepass zehn Jahre gültig.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses ist nicht möglich. Es muss ein neues Dokument ausgestellt werden.
Vielreisende können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen.
Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt wird.
In biometrischen Reisepässen ist ein elektronischer Chip integriert, der auch Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke enthält. Die Daten auf dem Chip können nur von hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten ausgelesen werden.
Vertiefende Informationen
- ausführliche Informationen zur Beantragung des Reisepasses
- Ein vorläufiger Reisepass hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens einem Jahr.
- Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Internetauftritt des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreise und Zoll", welche Reisedokumente für die Einreise in das jeweilige Land erforderlich sind.
Rechtsgrundlage
- § 1 Passpflicht
- § 4 Passmuster; Verordnungsermächtigung
Zugehörige Leistungen
- Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
- Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
- Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
- Reisepass - Wohnortänderung beantragen
Freigabevermerk
17.07.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
Kontakt
Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de