![Panoramabild Biederbach mit Häusern, Wiese und Bergen](/site/Biederbach/get/params_E531421033/831183/DSC_5575-Pano-Bearbeitet-2%20Kopie%202.jpg)
Übernahmeformen
Sie können ein Unternehmen auf unterschiedliche Weise an Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger übergeben. Je nach Übernahme- beziehungsweise Übergabeform müssen Sie bestimmte rechtliche und vertragliche Besonderheiten beachten.
- Unentgeltliche Übernahmeformen: Erbe und Schenkung
- Entgeltliche Übernahmeformen:
- Verkauf gegen Einmalzahlung
- Verkauf gegen Kaufpreisraten
- Verkauf gegen Renten
- Verkauf gegen dauernde Last
- Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt
- Pacht
Freigabevermerk
09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Kontakt
Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de