Unwetter-Soforthilfen
Das Land Baden-Württemberg zahlt aktuell keine Unwetter-Soforthilfen aus.
Wenn Sie nach einem Unwetter oder einem anderen schweren Naturereignis Unwetter-Soforthilfen beantragen können, dann werden Sie an dieser Stelle aktuelle Informationen finden.
Freigabevermerk
Stand: 14.08.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Kontakt
Gemeinde Biederbach
Tel.: 07682/9116-0
E-Mail: gemeinde@biederbach.de